Rund 50 Millionen Termine in der ambulanten Versorgung habe die Bundesregierung durch ihr Spargesetz gestrichen, erklärte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, gegenüber der Bild-Zeitung. Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, spricht von einem Schreckgespenst und wirft dem KBV-Vorsitzenden vor, bewusst Ängste bei den Versicherten zu schüren.
„Mit seinen Äußerungen schürt der KBV-Vorstandsvorsitzende bewusst Ängste bei Millionen gesetzlich Versicherten, die auf medizinische Hilfe angewiesen sind. Dies weisen wir deutlich zurück“, kritisiert Elsner. „Für uns ist klar: Die Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte arbeitet sehr verantwortungsvoll. Sie sollten sich nicht von diesen überzogenen Behauptungen des KBV-Chefs beeinflussen lassen.“ Die KBV male ein „Schreckgespenst von Leistungskürzungen und endlosen Warteschlangen“ an die Wand und trage dabei eine politische Diskussion auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten aus.
Besonders abwegig sei laut Elsner die Behauptung, durch das Streichen der TSVG-Regelungen würden mehrere Millionen Termine für Versicherte wegfallen. „Die Erfahrungen und Auswertungen seit Einführung des TSVG im Jahr 2019 haben klar gezeigt: Die Extravergütungen für Terminvermittlungen und vermeintlich zusätzliche Termine haben den gesetzlich Versicherten keine spürbar kürzeren Wartezeiten gebracht, sondern vor allem teure Mitnahmeeffekte auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler erzeugt.“ Dass der Gesetzgeber nun solche Fehlanreize und Doppelfinanzierungen beendet, sei überfällig. Schließlich sei die zeitnahe Versorgung der Versicherten bereits über die reguläre, jährlich steigende Gesamtvergütung vollständig bezahlt. In diesem Jahr gebe die GKV 57,3 Milliarden Euro für die ärztliche Versorgung aus, damit könne eine gute Versorgung sichergestellt werden.
„Es fällt kein einziger Termin weg, nur weil für eine Selbstverständlichkeit kein Extra-Zuschlag mehr gezahlt wird“, so Elsner. Dass Praxen künftig verbindlich freie Termine an die Terminservicestellen (116 117) melden müssten, nehme keine Kapazitäten aus dem System, sondern sorge für eine verlässliche Vermittlung nach medizinischer Dringlichkeit. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag. Statt den Versicherten mit Leistungskürzungen zu drohen, sollte die KBV ihren gesetzlichen Auftrag konstruktiv umsetzen und gemeinsam mit den Kassen an einer modernen, bedarfsgerechten Terminvergabe arbeiten.“
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